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Seit dem 2. August 2026 gelten weitere Bestimmungen des europäischen KI Gesetzes, darunter Verbote bestimmter KI Praktiken, Transparenzpflichten und Vorgaben für Modelle für allgemeine Zwecke.
Für Anbieter besonders leistungsfähiger KI-Modelle beginnt am 2. August 2026 die Durchsetzung zentraler Vorgaben des EU-KI-Gesetzes. Die Europäische Kommission erhält weitreichende Befugnisse und kann bei Verstößen Bußgelder von bis zu drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen.
Die Europäische Union will bis zu 10 Milliarden Euro öffentliche Mittel bereitstellen und mindestens 20 Milliarden Euro privates Kapital mobilisieren. Die Rechenzentren sollen Europas Zugang zu leistungsfähiger KI-Infrastruktur sichern und die Abhängigkeit von Anbietern aus den USA und China verringern.
Der europäische AI Omnibus verlängert mehrere Fristen des EU-KI-Gesetzes und vereinfacht bestimmte Nachweispflichten. Für Unternehmen bedeutet das mehr Vorbereitungszeit, aber keinen Verzicht auf die Regulierung.
Die Europäische Kommission hat Leitlinien zu den Transparenzpflichten nach Artikel 50 des EU-KI-Gesetzes veröffentlicht. Die Vorgaben gelten ab dem 2. August 2026 und betreffen unter anderem die Kennzeichnung von KI-Inhalten und den Hinweis auf den Einsatz bestimmter Systeme.
Ein Expertenbericht des EU KI Büros bündelt die Einschätzungen von mehr als 100 Fachleuten zu Wettbewerbsfähigkeit, technologischer Souveränität und Sicherheit. Recheninfrastruktur, Energie und Wachstumskapital zählen demnach zu den entscheidenden Hürden.
Der Europäische Datenschutzausschuss konkretisiert, wann Unternehmen personenbezogene Daten aus dem Internet für das Training generativer KI verarbeiten dürfen. Im Mittelpunkt stehen Rechtsgrundlage, Transparenz, Datenminimierung und besonders geschützte Daten.
Die Europäische Zentralbank hat beaufsichtigte Institute angewiesen, innerhalb von vier Monaten Aktionspläne zur Abwehr von KI-gestützten Cyberangriffen vorzulegen. Die Anweisung stellt die Systemrelevanz leistungsfähiger frontier-Modelle, etwa des Anthropic-Modells Mythos, ins Zentrum.
Der Rat der Europäischen Union hat Änderungen an den Umsetzungsregeln des EU‑KI‑Gesetzes beschlossen. Zentrale Pflichten für Hochrisiko‑KI werden verschoben, zugleich treten frühere Verbote für nicht‑einvernehmliche intime Inhalte und KI‑erzeugtes CSAM in Kraft.
Die Kommission hat in einer Vorabentscheidung vom 25. Juni 2026 angekündigt, Amazon Web Services und Microsoft Azure als Gatekeeper nach dem Digital Markets Act zu betrachten. Eine Designation würde neue Auflagen zu Interoperabilität, Datenzugang und Portabilität für Cloud‑Anbieter in der EU zur Folge haben.
Die Europäische Kommission hat am 19. Juni 2026 das EUROPA-Konsortium ausgewählt. Geplant ist ein offen zugängliches Modell mit mehr als 400 Milliarden Parametern, das alle 24 Amtssprachen der EU abdeckt; das Projekt erhält für ein Jahr Zugang zu EuroHPC-Rechenzeit.
Die Frist für Stellungnahmen zu den Entwurfsleitlinien nach Artikel 6 des EU‑KI‑Acts wurde von 23. Juni auf 23. Juli 2026 ausgedehnt. Die Leitlinien, veröffentlicht am 19. Mai, sollen Klarheit zur Abgrenzung hochriskanter Systeme schaffen.
Der freiwillige Leitfaden konkretisiert, wie Anbieter Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung erfüllen können und nennt technische Bausteine wie maschinenlesbare Metadaten und imperzeptible Wasserzeichen.
Das Europäische Parlament hat in Straßburg ein Paket zur Vereinfachung des KI-Rechts gebilligt. Es führt ein ausdrückliches Verbot nicht einvernehmlicher 'nudifier'-Funktionen ein und verschiebt mehrere Compliance-Fristen.
Der Kodex gibt Plattformen konkrete Vorgaben zur Kennzeichnung von Deepfakes und KI-manipulierten Texten und soll den Übergang zur am 2. August 2026 in Kraft tretenden AI-Verordnung erleichtern.
OneAdvanced hat in Zusammenarbeit mit NVIDIA ein privat betriebenes LLM namens Care Navigator präsentiert, das auf pseudonymisierten NHS-Primärversorgungsdaten trainiert wurde. Ein Pilotprojekt erreichte laut Unternehmen höhere Triage-Genauigkeit als getestete externe Modelle und eine Kontrollgruppe von Allgemeinärzten.
Das Ministerium kündigte am 9. Juni 2026 mehrere KI‑Pilotprojekte an, darunter Assistenzsysteme für juristische Routinearbeit, ein Tool zur Priorisierung prozessbereiter Fälle und die landesweite Bereitstellung von „Justice Transcribe“ für Bewährungs‑ und Vollzugsdienste. Der Schritt beschleunigt staatliche KI‑Adoption in der Justiz und wirft zugleich Fragen zu Aufsicht und Transparenz auf.
Der Konzern will mehr als 10 Milliarden Euro in die Modernisierung europäischer Fulfillment-Zentren stecken und 25.000 Jobs schaffen. Ab 2027 soll zudem eine neue Version des Proteus-Roboters in Europa eingesetzt werden.