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Der europäische AI Omnibus verlängert mehrere Fristen des EU-KI-Gesetzes und vereinfacht bestimmte Nachweispflichten. Für Unternehmen bedeutet das mehr Vorbereitungszeit, aber keinen Verzicht auf die Regulierung.
Der europäische AI Omnibus ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten. Für Hochrisiko-KI nach Anhang III gelten die entsprechenden Vorgaben nun grundsätzlich ab dem 2. Dezember 2027.
Bei Hochrisiko-KI, die in Produkte wie Maschinen, Spielzeug oder Aufzüge integriert ist, beginnt die Anwendung am 2. August 2028. Die EU verschiebt damit zentrale Fristen deutlich nach hinten.
Zugleich erweitert sie den Zugang zu regulatorischen Sandboxes, bezieht Unternehmen mit bis zu 750 Beschäftigten in bestimmte Erleichterungen ein und vereinfacht die Vorgaben zur KI-Kompetenz. Die Regulierung fällt also nicht weg. Sie wird später und gestaffelt scharfgestellt.
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Die Europäische Union will bis zu 10 Milliarden Euro öffentliche Mittel bereitstellen und mindestens 20 Milliarden Euro privates Kapital mobilisieren. Die Rechenzentren sollen Europas Zugang zu leistungsfähiger KI-Infrastruktur sichern und die Abhängigkeit von Anbietern aus den USA und China verringern.
Seit dem 2. August 2026 gelten weitere Bestimmungen des europäischen KI Gesetzes, darunter Verbote bestimmter KI Praktiken, Transparenzpflichten und Vorgaben für Modelle für allgemeine Zwecke.
Für Anbieter besonders leistungsfähiger KI-Modelle beginnt am 2. August 2026 die Durchsetzung zentraler Vorgaben des EU-KI-Gesetzes. Die Europäische Kommission erhält weitreichende Befugnisse und kann bei Verstößen Bußgelder von bis zu drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen.
Die Europäische Kommission hat Leitlinien zu den Transparenzpflichten nach Artikel 50 des EU-KI-Gesetzes veröffentlicht. Die Vorgaben gelten ab dem 2. August 2026 und betreffen unter anderem die Kennzeichnung von KI-Inhalten und den Hinweis auf den Einsatz bestimmter Systeme.
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