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Die Kommission hat am 27. April vorläufige Maßnahmen zur Interoperabilität von Googles Android vorgelegt und bittet um Rückmeldungen. Ziel ist mehr Wahl bei KI-Diensten, die sich in das Smartphone integrieren und Aufgaben ausführen können.
Die Europäische Kommission hat am 27. April 2026 vorläufige Maßnahmen nach dem Digital Markets Act vorgestellt, die die Interoperabilität von Googles Android verbessern sollen. Die Kommission bittet dazu um Rückmeldungen.
Im Kern geht es um mehr Auswahl für Nutzer bei KI-Diensten, die sich in das Smartphone integrieren und Aufgaben ausführen können. Zugleich rückt damit Android als zentraler Verteilungskanal für KI-Funktionen in den Fokus.
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Die EU-Kommission hat vorläufige Maßnahmen vorgeschlagen, um Googles Datenteilung mit Dritten unter dem Digital Markets Act zu regeln. Betroffen sind auch berechtigte Anbieter, darunter KI-Chatbots mit Suchfunktionen, was den Zugang zu Suchdaten in Europa neu ordnen könnte.
Für Anbieter besonders leistungsfähiger KI-Modelle beginnt am 2. August 2026 die Durchsetzung zentraler Vorgaben des EU-KI-Gesetzes. Die Europäische Kommission erhält weitreichende Befugnisse und kann bei Verstößen Bußgelder von bis zu drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen.
Der europäische AI Omnibus verlängert mehrere Fristen des EU-KI-Gesetzes und vereinfacht bestimmte Nachweispflichten. Für Unternehmen bedeutet das mehr Vorbereitungszeit, aber keinen Verzicht auf die Regulierung.
Die Europäische Kommission hat Leitlinien zu den Transparenzpflichten nach Artikel 50 des EU-KI-Gesetzes veröffentlicht. Die Vorgaben gelten ab dem 2. August 2026 und betreffen unter anderem die Kennzeichnung von KI-Inhalten und den Hinweis auf den Einsatz bestimmter Systeme.
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