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Die Europäische Union will bis zu 10 Milliarden Euro öffentliche Mittel bereitstellen und mindestens 20 Milliarden Euro privates Kapital mobilisieren. Die Rechenzentren sollen Europas Zugang zu leistungsfähiger KI-Infrastruktur sichern und die Abhängigkeit von Anbietern aus den USA und China verringern.
Die Europäische Kommission hat am 30. Juli 2026 eine Ausschreibung für bis zu sieben große KI-Rechenzentren gestartet. Die Anlagen sollen Start-ups, Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden beim Training, bei der Feinabstimmung und beim Betrieb großer KI-Modelle unterstützen.
Jeder Standort soll mindestens 100.000 moderne KI-Chips einsetzen und damit etwa viermal leistungsfähiger sein als bestehende europäische KI-Rechenzentren. Dafür stellt die EU bis zu 10 Milliarden Euro an öffentlicher Finanzierung bereit. Mindestens 20 Milliarden Euro privates Kapital sollen hinzukommen.
Die Bewerbungsfrist endet am 12. November 2026. Die Vergabeentscheidungen sollen Anfang 2027 fallen. Spätestens 18 Monate nach Vertragsabschluss sollen die ausgewählten Anlagen den Betrieb aufnehmen. Europas KI-Strategie bekommt damit endlich Beton und Chips statt nur Absichtserklärungen.
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Der europäische AI Omnibus verlängert mehrere Fristen des EU-KI-Gesetzes und vereinfacht bestimmte Nachweispflichten. Für Unternehmen bedeutet das mehr Vorbereitungszeit, aber keinen Verzicht auf die Regulierung.
Seit dem 2. August 2026 gelten weitere Bestimmungen des europäischen KI Gesetzes, darunter Verbote bestimmter KI Praktiken, Transparenzpflichten und Vorgaben für Modelle für allgemeine Zwecke.
Für Anbieter besonders leistungsfähiger KI-Modelle beginnt am 2. August 2026 die Durchsetzung zentraler Vorgaben des EU-KI-Gesetzes. Die Europäische Kommission erhält weitreichende Befugnisse und kann bei Verstößen Bußgelder von bis zu drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen.
Die Europäische Kommission hat Leitlinien zu den Transparenzpflichten nach Artikel 50 des EU-KI-Gesetzes veröffentlicht. Die Vorgaben gelten ab dem 2. August 2026 und betreffen unter anderem die Kennzeichnung von KI-Inhalten und den Hinweis auf den Einsatz bestimmter Systeme.
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