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Das Gericht untersagt Google, in der Funktion „Übersicht mit KI“ falsche Tatsachenbehauptungen über zwei Münchner Verlage zu verbreiten. Entscheidend ist die Einstufung der automatisch erzeugten Texte als Google-eigene Äußerungen und nicht als bloße Verlinkungen.
Das Landgericht München I hat Google mit Endurteil vom 28. Mai 2026 untersagt, in der Funktion „Übersicht mit KI“ falsche Tatsachenbehauptungen über zwei Münchner Verlage zu verbreiten. Aktenzeichen: 26 O 869/26.
Die Richter begründeten, die automatisch erzeugten Übersichtstexte stellten eigenständige, zusammenfassende Aussagen dar. Sie fielen damit nicht unter die Haftungsprivilegien für bloße Verlinkungen oder Suchergebnislisten, sodass Google sich nicht als bloßer Dienstleister Dritter darstellen könne.
Das Gericht setzte Unterlassungsauflagen und Ordnungsgelder bis zu 250.000 Euro je Verstoß fest. Die Entscheidung ist anfechtbar. Beobachter sehen in dem Urteil eine Zäsur für die rechtliche Einordnung generativer KI-Funktionen in Suchdiensten.
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